auf der Internetseite der Kanzlei Walter. Es freut mich, dass Sie sich über mein Internetangebot informieren wollen.
Nach 44 Jahren Anwaltstätigkeit und 13 Jahren Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht beschränke ich meine Tätigkeit
auf Beratungen und Überprüfungen zu Immobilienkaufverträgen
Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen
und stehe auch als Beistand für kritische Wohnungsübergaben auf Vermieterseite
zur Verfügung.
Theo Walter
Rechtsanwalt